Freitag, 4. Dezember 2020
Mein Aufruf in einem Forum
kasparhauser, 00:52h
Ich rufe zu einer bundesweiten Aktion auf, um endlich Recht bei Gericht zu bekommen, oder zumindest Entschädigungen. Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren, welches von der EU auch in Deutschlad gefordert wurde, da es keine Möglichkeit gab, Verfahren zu beschleunigen. Der Gesetzgeber hat dann Ende 2011 beschlossen, daß man 100 Euro für jeden Monat Verzögerung bekommt, was natürlich zu wenig ist. Er hat aber übersehen, daß es auch Eilverfahren gibt, um drohendes Unrecht abzuwenden. Gerade da muß es Hilfen zu Beschleunigung geben. Ich habe hierzu etwas an den Gerichtspräsidenten vom SG Berlin beschreiben: https://rechtsstaat31.blogger.de/ und ich hoffe, es nehmen viele bundesweit auf, damit die Richter endlich auch Eilverfahren bearbeiten. Dabei geht es meist um Existenzen, sei es im sozialen Bereich, bei Familien, im Strafprozeß oder auch anderen Prozessen, was ich derzeit nicht übersehe. Ich bitte um Unterstützung und Verbreitung.
Horst
Horst
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 1. Dezember 2020
Richter haben immer noch nicht verstanden, was Art. 19 IV von ihnen fordert
kasparhauser, 23:40h
SG Berlin
- Zu Händen Herrn Helbig
Per Telefax
Berlin, 1. Dezember 2020
E I L T
BEWEISANTRAG
Sehr geehrter Herr Helbig,
wie Sie hoffentlich wissen, gibt es seit 2011 ein Gesetz, daß Gerichte dazu verpflichtet, Art.19 IV GG einzuhalten und effektiven, umfassenden und zeitnahen ‚Rechtsschutz zu gewähren,
Bei Verstößen werden 100 Euro pro Monat den Opfern zugesprochen.
Dies ist wenig, wenn denen Strom und Gas abgeschaltet wurden oder die gar ihre Wohnung verloren haben. Wenn die aus diesen absehbaren Gründen Selbstmord begangen haben, ist keine Widergutmachung möglich und die Verursacher werden nicht ermittelt, da Beamte und Richter.
Mein Beweisantrag bezieht sich darauf, daß natürlich auch in Eilverfahren uns Menschen Rechte zugesprochen werden müssen, Grundrechtsverletzungen zu verhindern, 1 BvR 569/05, Rz 26., in der Anlage.
Im Eilrechtsverfahren haben die Richter unverzüglich Recht zu sprechen und die Folgen abzuwägen. So die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und auch der internationalen Rechtsprechung, die Ihnen allemal durch mich bekannt ist.
Ich stelle mit dem Beweisantrag den Antrag, daß Sie klarstellen, daß Ihre Richter in Eilverfahren, wenn diese nicht innerhalb von einem Monat die Folgen abgewogen haben, 100 Euro pro Tag nach einem vollen Zeitkalender zahlen müssen.
Sollten Sie hierzu schweigen, gilt dieser Antrag als angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
- Zu Händen Herrn Helbig
Per Telefax
Berlin, 1. Dezember 2020
E I L T
BEWEISANTRAG
Sehr geehrter Herr Helbig,
wie Sie hoffentlich wissen, gibt es seit 2011 ein Gesetz, daß Gerichte dazu verpflichtet, Art.19 IV GG einzuhalten und effektiven, umfassenden und zeitnahen ‚Rechtsschutz zu gewähren,
Bei Verstößen werden 100 Euro pro Monat den Opfern zugesprochen.
Dies ist wenig, wenn denen Strom und Gas abgeschaltet wurden oder die gar ihre Wohnung verloren haben. Wenn die aus diesen absehbaren Gründen Selbstmord begangen haben, ist keine Widergutmachung möglich und die Verursacher werden nicht ermittelt, da Beamte und Richter.
Mein Beweisantrag bezieht sich darauf, daß natürlich auch in Eilverfahren uns Menschen Rechte zugesprochen werden müssen, Grundrechtsverletzungen zu verhindern, 1 BvR 569/05, Rz 26., in der Anlage.
Im Eilrechtsverfahren haben die Richter unverzüglich Recht zu sprechen und die Folgen abzuwägen. So die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und auch der internationalen Rechtsprechung, die Ihnen allemal durch mich bekannt ist.
Ich stelle mit dem Beweisantrag den Antrag, daß Sie klarstellen, daß Ihre Richter in Eilverfahren, wenn diese nicht innerhalb von einem Monat die Folgen abgewogen haben, 100 Euro pro Tag nach einem vollen Zeitkalender zahlen müssen.
Sollten Sie hierzu schweigen, gilt dieser Antrag als angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... link (0 Kommentare) ... comment