Dienstag, 1. Dezember 2020
Richter haben immer noch nicht verstanden, was Art. 19 IV von ihnen fordert
kasparhauser, 23:40h
SG Berlin
- Zu Händen Herrn Helbig
Per Telefax
Berlin, 1. Dezember 2020
E I L T
BEWEISANTRAG
Sehr geehrter Herr Helbig,
wie Sie hoffentlich wissen, gibt es seit 2011 ein Gesetz, daß Gerichte dazu verpflichtet, Art.19 IV GG einzuhalten und effektiven, umfassenden und zeitnahen ‚Rechtsschutz zu gewähren,
Bei Verstößen werden 100 Euro pro Monat den Opfern zugesprochen.
Dies ist wenig, wenn denen Strom und Gas abgeschaltet wurden oder die gar ihre Wohnung verloren haben. Wenn die aus diesen absehbaren Gründen Selbstmord begangen haben, ist keine Widergutmachung möglich und die Verursacher werden nicht ermittelt, da Beamte und Richter.
Mein Beweisantrag bezieht sich darauf, daß natürlich auch in Eilverfahren uns Menschen Rechte zugesprochen werden müssen, Grundrechtsverletzungen zu verhindern, 1 BvR 569/05, Rz 26., in der Anlage.
Im Eilrechtsverfahren haben die Richter unverzüglich Recht zu sprechen und die Folgen abzuwägen. So die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und auch der internationalen Rechtsprechung, die Ihnen allemal durch mich bekannt ist.
Ich stelle mit dem Beweisantrag den Antrag, daß Sie klarstellen, daß Ihre Richter in Eilverfahren, wenn diese nicht innerhalb von einem Monat die Folgen abgewogen haben, 100 Euro pro Tag nach einem vollen Zeitkalender zahlen müssen.
Sollten Sie hierzu schweigen, gilt dieser Antrag als angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
- Zu Händen Herrn Helbig
Per Telefax
Berlin, 1. Dezember 2020
E I L T
BEWEISANTRAG
Sehr geehrter Herr Helbig,
wie Sie hoffentlich wissen, gibt es seit 2011 ein Gesetz, daß Gerichte dazu verpflichtet, Art.19 IV GG einzuhalten und effektiven, umfassenden und zeitnahen ‚Rechtsschutz zu gewähren,
Bei Verstößen werden 100 Euro pro Monat den Opfern zugesprochen.
Dies ist wenig, wenn denen Strom und Gas abgeschaltet wurden oder die gar ihre Wohnung verloren haben. Wenn die aus diesen absehbaren Gründen Selbstmord begangen haben, ist keine Widergutmachung möglich und die Verursacher werden nicht ermittelt, da Beamte und Richter.
Mein Beweisantrag bezieht sich darauf, daß natürlich auch in Eilverfahren uns Menschen Rechte zugesprochen werden müssen, Grundrechtsverletzungen zu verhindern, 1 BvR 569/05, Rz 26., in der Anlage.
Im Eilrechtsverfahren haben die Richter unverzüglich Recht zu sprechen und die Folgen abzuwägen. So die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und auch der internationalen Rechtsprechung, die Ihnen allemal durch mich bekannt ist.
Ich stelle mit dem Beweisantrag den Antrag, daß Sie klarstellen, daß Ihre Richter in Eilverfahren, wenn diese nicht innerhalb von einem Monat die Folgen abgewogen haben, 100 Euro pro Tag nach einem vollen Zeitkalender zahlen müssen.
Sollten Sie hierzu schweigen, gilt dieser Antrag als angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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